Rechtsgebiet

Vertragsrecht

Verträge sind die Grundlage jedes rechtlichen Handelns. Wir gestalten, prüfen und durchsetzen vertragliche Ansprüche für Sie.

Vertragsrecht

Verträge bilden die Grundlage nahezu aller rechtlichen Beziehungen. Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.

Vertragsgestaltung und -prüfung

  • Kaufverträge (Immobilien, Fahrzeuge, Waren)
  • Dienstleistungsverträge
  • Werkverträge
  • Schenkungsverträge
  • AGB-Gestaltung und -Prüfung

Vertragsdurchsetzung und -abwicklung

  • Mahnung und Forderungsdurchsetzung
  • Rücktritt und Anfechtung
  • Schadensersatzansprüche
  • Vertragsstrafe

Außergerichtliche Einigung

Wir bemühen uns stets zunächst um eine außergerichtliche Lösung, die Zeit und Kosten spart und das Verhältnis der Parteien schont.

Sie haben eine rechtliche Frage?

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir erläutern Ihnen Ihre Situation und Ihre rechtlichen Möglichkeiten.