Transparenz

Kosten & Honorar

Transparente Informationen zu Anwaltskosten und Honorarvereinbarungen.

Diese Seite dient der allgemeinen Information. Die tatsächlichen Kosten in Ihrem konkreten Fall besprechen wir gerne persönlich. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Kosten & Honorar

Jede Beratung und Vertretung ist mit Kosten verbunden. Wir legen großen Wert darauf, Sie vorab über die zu erwartenden Kosten und das Kostenrisiko zu informieren — damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.


Gesetzliche Vergütung nach RVG

Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren hängt vom Gegenstandswert (dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit) ab.

Das RVG sieht sowohl Festgebühren als auch Rahmengebühren vor. Die im Einzelfall angemessene Gebühr wird unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit und den Vermögensverhältnissen des Mandanten bestimmt.


Außergerichtliche Tätigkeit

Für die Beratung von Verbrauchern ohne vorherige Gebührenvereinbarung gilt:

  • Erstberatung: maximal 190,00 €
  • Gesamtberatung: maximal 250,00 €

Für die außergerichtliche Vertretung entstehen Geschäftsgebühren mit einem Rahmen von 0,5 bis 2,5 (Mittelgebühr: 1,3).


Gerichtliche Tätigkeit

Bei gerichtlicher Tätigkeit entstehen in der Regel eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr, zusammen regelmäßig 2,5 Gebühren. Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf 1,0.


Straf- und Bußgeldsachen

In Strafsachen gibt es neben der Grundgebühr eine Verfahrens- und Terminsgebühr. Pflichtverteidiger erhalten 80 % der Wahlverteidigervergütung. Bußgeldsachen richten sich nach einer gesonderten Tabelle.


Honorarvereinbarungen

Abweichende Vereinbarungen sind jederzeit möglich. Insbesondere können Stundensatzhonorare vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für die gerichtliche Vertretung dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden.

Auch hinsichtlich Auslagen (z. B. Kopierkosten, Fahrtkosten) sind Vereinbarungen möglich.


Prozesskostenhilfe

Wenn Sie die Kosten eines Rechtsstreits nicht tragen können, besteht ggf. die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare.


Bei Fragen zu den Kosten stehen wir Ihnen gerne vorab im Rahmen einer Erstberatung zur Verfügung.