Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts — von der Vertragsgestaltung bis zur Kündigung.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das sowohl individuelle Arbeitsverhältnisse (Individualarbeitsrecht) als auch kollektive Rechtsbeziehungen (Kollektivarbeitsrecht) umfasst.

Beratung für Arbeitnehmer

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Abfindungsverhandlungen
  • Abmahnungen
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Zeugnisrecht
  • Mobbing und Diskriminierung

Beratung für Arbeitgeber

  • Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge
  • Beratung bei Kündigungen
  • Betriebliche Umstrukturierungen
  • Befristete Arbeitsverhältnisse

Kündigungsschutzklage

Bei einer Kündigung gelten kurze Fristen: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Wir empfehlen, sich unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen.

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